Förderverein Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain e.V.
Die Beitragsordnung des Fördervereins
Gültig ab dem 01.01.20017
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich erhoben. Institutionelle Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
- Der halbjährliche Beitrag beträgt:
a. Schüler, Studenten ab dem 18. Lebensjahr 9,00 € (jährlich 18,00 €)
b. Erwerbslose / Empfänger von SGB II 12,00 € (jährlich 24,00 €)
c. Rentner 15,00 € (jährlich 30,00 €)
d. Berufstätige 30,00 € (jährlich 60,00 €) - Die Beiträge werden spätestens zum letzten Werktag des 1. und des 3. Quartales fällig. Die Beiträge sind zu überweisen, oder bar beim Schatzmeister zu zahlen.
- Die Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
Beschlossen am 27. September 2016,
gültig ab: 01. Januar 2017