Förderverein Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain e.V.
 

Die Beitragsordnung des Fördervereins

Gültig ab dem 01.01.20017

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich erhoben. Institutionelle Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  2. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
  3. Der halbjährliche Beitrag beträgt:
    a. Schüler, Studenten ab dem 18. Lebensjahr 9,00 € (jährlich 18,00 €)
    b. Erwerbslose / Empfänger von SGB II 12,00 € (jährlich 24,00 €)
    c. Rentner 15,00 € (jährlich 30,00 €)
    d. Berufstätige 30,00 € (jährlich 60,00 €)
  4. Die Beiträge werden spätestens zum letzten Werktag des 1. und des 3. Quartales fällig. Die Beiträge sind zu überweisen, oder bar beim Schatzmeister zu zahlen.
  5. Die Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.


Beschlossen am 27. September 2016,
gültig ab: 01. Januar 2017

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